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   BFH, 12.12.1985 - V R 25/78   

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https://dejure.org/1985,527
BFH, 12.12.1985 - V R 25/78 (https://dejure.org/1985,527)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1985 - V R 25/78 (https://dejure.org/1985,527)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - V R 25/78 (https://dejure.org/1985,527)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und c, § 15 Abs. 1 Nr. 1; EStG 1971 § 4 Abs. 5 Satz 2, § 12 Nr. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsessen - Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 145, 255
  • NJW 1986, 1010 (Ls.)
  • BB 1986, 311
  • BStBl II 1986, 216
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.07.1985 - V R 82/77

    Bereitstellung eines Angelteiches für Betriebsangehörige ist weder

    Auszug aus BFH, 12.12.1985 - V R 25/78
    Hierüber entscheidet der Unternehmer, er trifft die für die Umsatzsteuer maßgebende Zuordnung zum unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Tätigkeitsbereich (Urteile vom 19. April 1979 V R 11/72, BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420, vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530 und vom 4. Juli 1985 V R 82/77, BFHE 144, 81, BStBl II 1985, 538).

    In Zweifelsfällen muß der Unternehmer darlegen können, daß die bezogene Leistung seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit hat fördern sollen (vgl. BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530, und BFHE 144, 81, BStBl II 1985, 538).

    Daß die vom Kläger erbrachten Leistungen dem persönlichen Verbrauch der Gäste dienten, ist ohne Belang (BFHE 144, 81, BStBl II 1985, 538).

  • BFH, 26.04.1979 - V R 46/72

    Automobilfabrik - Werksangehörigenrabatt - Verkaufssperrfrist - Erwerb eines

    Auszug aus BFH, 12.12.1985 - V R 25/78
    Hierüber entscheidet der Unternehmer, er trifft die für die Umsatzsteuer maßgebende Zuordnung zum unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Tätigkeitsbereich (Urteile vom 19. April 1979 V R 11/72, BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420, vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530 und vom 4. Juli 1985 V R 82/77, BFHE 144, 81, BStBl II 1985, 538).

    In Zweifelsfällen muß der Unternehmer darlegen können, daß die bezogene Leistung seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit hat fördern sollen (vgl. BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530, und BFHE 144, 81, BStBl II 1985, 538).

  • BFH, 13.04.1972 - V R 135/71

    Handelsvertreter - Erwerb eines Autoradios - Vorsteuer - Berufliche Fahrten -

    Auszug aus BFH, 12.12.1985 - V R 25/78
    Eine Leistung ist für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie der Unternehmer für Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt (Urteil vom 13. April 1972 V R 135/71, BFHE 105, 421, BStBl II 1972, 653).

    Es entspricht demgemäß nicht dem Gesetz, daß das Finanzgericht für die umsatzsteuerrechtliche Würdigung des Sachverhalts auf die einkommensteuerrechtliche Beurteilung verwiesen hat (vgl. insoweit auch Urteil vom 13. April 1972 V R 135/71, BFHE 105, 421, BStBl II 1972, 653).

  • BFH, 19.04.1979 - V R 11/72

    Zur Frage der Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Unternehmen eines

    Auszug aus BFH, 12.12.1985 - V R 25/78
    Hierüber entscheidet der Unternehmer, er trifft die für die Umsatzsteuer maßgebende Zuordnung zum unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Tätigkeitsbereich (Urteile vom 19. April 1979 V R 11/72, BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420, vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530 und vom 4. Juli 1985 V R 82/77, BFHE 144, 81, BStBl II 1985, 538).
  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und

    a) Mit der Anknüpfung des Vorsteuerabzugs in § 15 Abs. 1 UStG 1967 an Lieferungen und sonstige Leistungen, die an den Unternehmer "für sein Unternehmen" ausgeführt worden sind, schließt das Gesetz den Vorsteuerabzug für Leistungen, die insgesamt nicht für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, also nicht für seine unternehmerische, sondern eine anderweitige Betätigung bestimmt sind, aus (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530 - Jahreswagen -, und vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216 - Geschäftsfreundebewirtung -).

    Die dargestellte Vorsteuerabzugsregelung läßt eine Übertragung des der Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG zugrunde liegenden Rechtsgedankens zur Entscheidung der vorliegenden Frage nicht zu (vgl. bereits BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216).

    Hierbei reicht es aus, daß der Gegenstand im Umfange des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216, mit Nachweisen).

    cc) In Zweifelsfällen muß der Unternehmer die oben genannten Voraussetzungen darlegen können (BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216).

  • BFH, 22.06.1989 - V R 37/84

    1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die

    Eine dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vergleichbare Regelung kennt das UStG nicht (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350), so daß auch eine Leistung gegen ein (aus nichtunternehmerischen Gründen, z.B. schenkungshalber) unangemessen niedriges Entgelt der Annahme eines Leistungsaustausches nicht entgegensteht.
  • BFH, 13.07.1994 - XI R 55/93

    1. Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten für Vermögensaufstellung einer

    Die Auffassung des FG, daß eine vom Willen des Unternehmers gesteuerte Wertabgabe des Unternehmens vorliege, stehe im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Dezember 1985 V R 25/78 (BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216).

    Das angefochtene Urteil stehe nicht im Widerspruch zu dem BFH-Urteil in BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216.

    In vergleichbarer Weise hat der V. Senat des BFH in dem Urteil in BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216 (Aufwendungen anläßlich des 65. Geburtstags eines Unternehmers) keine Wertabgabe aus dem unternehmerischen Bereich angenommen und die zwangsläufig damit verbundene Selbstversorgung als umsatzsteuerrechtlich irrelevant beurteilt.

  • BFH, 27.10.1993 - XI R 86/90

    1. Unternehmereigenschaft eines Karnevalsprinzen 2. Umrechnung in einen

    Hierüber entscheidet der Unternehmer, er trifft grundsätzlich die für die Umsatzsteuer maßgebende Zuordnung zum unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Tätigkeitsbereich (vgl. Urteile vom 4. Juli 1985 V R 82/77, BFHE 144, 81, BStBl II 1985, 538; vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216, mit Nachweisen; vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350).

    Ein Leistungsbezug "für sein Unternehmen" ist aber u. a. zu bejahen, wenn es sich um Bewirtungen für Zwecke des Unternehmens handelt (vgl. BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216).

    Bei Bewirtungen und Empfängen ist ein Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG 1980 wegen des im Vordergrund stehenden unternehmerischen Zwecks der Beköstigung nicht anzunehmen (vgl. BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216).

  • BFH, 10.12.1992 - V R 3/88

    Öffentlich-rechtliches Gemeindeparkhaus als Gewerbebetrieb

    Wie bei der Zuordnung von Leistungsbezügen des Unternehmers "für sein Unternehmen" (vgl. § 15 Abs. 1 UStG 1980) gilt auch hier, daß der Unternehmer darlegen muß, die Leistung habe seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit fördern sollen (vgl. Senatsurteil in BFHE 154, 269, BStBl II 1988, 971; Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216).

    Im Urteil in BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216 beurteilte der Senat die Bewirtung von Geschäftsfreunden, an der der Steuerpflichtige selbst teilnahm, als für Zwecke des Unternehmens erfolgt mit der Begründung, gegenüber diesem im Vordergrund stehenden betrieblichen Zweck trete der private Verbrauch zurück.

  • BFH, 30.07.1986 - V R 99/76

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

    Es fehlt deshalb der objektive und erkennbare wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Leistungsbezug und der Unternehmertätigkeit (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216, m. w. N., Bewirtung von Geschäftsfreunden des Unternehmers).
  • BFH, 21.05.1987 - V S 11/85

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug - Aufteilung der auf Bauleistungen

    Der Senat sieht hierin eine ausreichende Abgrenzung des für den Vorsteuerabzug erforderlichen objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs des Leistungsbezugs mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Unternehmers (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216).

    Es entspricht zwar nicht den Grundsätzen des Umsatzsteuerrechts, den Rechtsgedanken der Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG zur Entscheidung heranzuziehen (Urteil in BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216).

  • BFH, 30.04.1987 - V R 154/78

    1. Vorsteuerabzug für die Errichtung eines für die Öffentlichkeit bestimmten

    Die Zuordnung des Leistungsbezugs zum Unternehmen scheidet lediglich dann aus, wenn der vorgesehenen Verwendung für das Unternehmen eine nur unwesentliche Bedeutung zukommen kann oder wenn der Bezug der Leistung nach den genannten Umständen allein für die "private" (nichtunternehmerische) Nutzung bestimmt ist (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216 - Geschäftsfreundebewirtung -, und vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350 - Schwimmanlage -).

    Daß dabei im Rahmen der Eigenverbrauchsbesteuerung ein Systembruch mit Besteuerungslücken - der zu einer unterschiedlichen Behandlung umsatzsteuerrechtlich gleicher Sachverhalte wegen einkommensteuerrechtlicher Unterscheidungen führen kann - auftritt (vgl. die Anmerkungen zu BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216 - Geschäftsfreundebewirtung - in Höchstrichterlicher Finanzrechtsprechung - HFR - 1986, 145, 146, und von Weiß in Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1986, 65, 66 am Ende, sowie Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 1 Bem. 215), hat der Gesetzgeber, soweit erkennbar, offenbar hingenommen:.

  • BFH, 11.11.1993 - V R 52/91

    Ein PKW kann dem Unternehmen auch dann zugeordnet werden, wenn er nach der

    In Zweifelsfällen muß der Unternehmer darlegen, daß die bezogene Leistung seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit hat fördern sollen (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216, unter 1.; in BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530, unter 2. b).
  • BFH, 16.09.1987 - X R 51/81

    Steuerfreier Entnahmeeigenverbrauch bei unentgeltlichem Nießbrauch an

    Die "Verwendung" eines "für das Unternehmen" angeschafften Wirtschaftsguts wird durch die Entscheidung des Unternehmers über die Zuordnung zum unternehmerischen oder nichtunternehmerischen Bereich begründet; dabei reicht es aus, daß der Gegenstand im Umfange des vorgesehenen Einsatzes für unternehmerische Zwecke in einem objektiven und erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit steht und diese fördern soll (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216, mit Nachweisen).

    In diesem Falle geht das für die Widmung zu unternehmerischen Zwecken maßgebende Recht der Zuordnung zum Unternehmen (vgl. Urteil in BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216) auf den Erwerber über (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1986 V R 91/78, BFHE 147, 548, 555, BStBl II 1987, 44).

  • BFH, 19.05.1988 - V R 115/83

    1. Unternehmereigenschaft setzt Leistungen gegen Entgelt voraus 2. Zum

  • BFH, 27.07.1995 - V R 44/94

    Ein unter Name und Anschrift eines Unternehmens bestellter Pkw kann diesem

  • BFH, 13.09.1988 - V R 230/83

    Abziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen bei Zuordnung der Lieferung zum Unternehmen

  • FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 7682/91

    Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich von Strafverteidigerkosten;

  • BFH, 02.10.1986 - V R 91/78

    Eigenverbrauch - Betriebsgrundstück - Unentgeltliche Übertragung - Übertragung

  • BFH, 26.02.1987 - V R 71/77

    Zuordnung von Vorsteuerbeträgen bei einem gewerblichen und einem

  • BFH, 01.08.1986 - V B 79/84

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen

  • BFH, 24.04.1986 - V R 138/78

    Vorsteuerabzug, wenn in der Rechnung die Angaben über die Menge und

  • BFH, 14.12.1994 - X R 215/93

    Übernahme von Ausbildungskosten der Kinder aus betrieblichem Interesse

  • FG Berlin, 25.04.1996 - I 66/94

    Aufwendungen für Betriebsfeier zum Geburtstag des Firmengründers als

  • BFH, 15.09.1995 - V R 3/95

    Vorsteuerabzug für Meisterprüfung des Sohnes

  • BFH, 15.05.1986 - IV R 184/83

    Anerkennung eines Gartenfestes als geschäftliche Werbeveranstaltung - Keine

  • BFH, 07.05.1987 - V R 108/79

    Vorsteuerbeträge aus Gebäudeherstellungskosten - Verwendung eines Gebäudes zur

  • BFH, 21.04.1993 - XI R 106/90

    Unterstellung von Unternehmereigenschaften bei der Tätigkeitsausübung als

  • FG Hamburg, 31.07.2002 - I 92/98

    Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage

  • BFH, 05.05.1994 - V R 53/92

    Vorsteuerabzug für Bauleistungen in einer an Arzt vermieteten Praxis im Haus

  • FG Sachsen, 04.12.2000 - 7 V 1897/99

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides;

  • FG Düsseldorf, 23.02.2000 - 5 K 2245/96

    Vorsteuerabzug; Leistungsbezug für Unternehmen; vorübergehende

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.12.2000 - 7 V 1897/99

    Bezug von Bauleistungen durch Erbengemeinschaft und Weiterberechnung mit

  • FG Hamburg, 30.03.2004 - V 266/03

    Abzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen aus Bauleistungen; Substantiierung der

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